Bolesta, Arletta2022-12-132022-12-132004Polonia Sacra, 2004, R. 8 (26), Nr 14 (58), s. 99-108.1428-5673http://theo-logos.pl/xmlui/handle/123456789/2283In diesem Artikel geht es um die versöhnliche Einrichtung. Diese Einrichtung gibt es sowohl im Zivilrecht (das Schiedsgericht, die Übereinkunft, versöhnliche Einrichtung während der Scheidung und der Trennung) als auch im Kirchenrecht (auch: das Schiedsgericht, die Übereinkunft und versöhnliche Einrichtung während der Trennung und der Entscheidung ungültiger Ehe). Besonders haben wir uns mit der versöhnlichen Einrichtung während der Eheprozesse im Zivilrecht und Kirchenrecht beschäftigt. Außerdem wird kurz die Begründung und den Zweck der Einrichtung gezeigt. Wir haben auch betont, daß das Ehepaar vor allem Verantwortung trägt, weil das sehr oft nur seine Entscheidung ist, das heißt: das hängt sehr oft nur von ihm ab.plAttribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Polandhttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/pl/małżeństwopojednanieprawo cywilneprawo kościelneprocesy sądoweprocesy małżeńskieprawo kanoniczneKodeks Prawa Kanonicznegosądy kościelneprawodawstwo kościelneprawodawstwo świeckieugodasąd polubownymarriagereconciliationcivil lawecclesiastical lawlegal processescanon lawecclesiastical courtecclesiastical legislationsecular legislationsettlementconciliatory courtsakramentysacramentsprawolawPojednanie w procesach małżeńskich według obowiązującego prawa kościelnego i cywilnegoDie Versöhnung in der Eheprozessen nach dem geltenden Kirchenrecht und ZivilrechtArticle