Bolesta, Arletta2022-12-232022-12-232006Polonia Sacra, 2006, R. 10 (28), Nr 19 (63), s. 57-73.1428-5673http://theo-logos.pl/xmlui/handle/123456789/2727Die Eltern beteiligen sich unter anderen an der Lehraufgabe der Kirche dank der Taufe. Es gibt die Pflichte und die Rechte, die mit diesenr Aufgabe zusammengebunden sind. Die erste Pflicht und das erste Recht der Eltern überhaupt ist die Pflicht und das Recht auf die Erziehung der Kinder. Indem wirr über die Erziehung sagen, geht es um die körperliche, gesellschaftliche, geistige, kulturelle, moralische und religiöse Erziehung. In diesem Artikel geht es besonders um die moralische und religiöse Erziehung. Vom Standpunkt der Lehraufgabe der Kirche aus geht es darum, damit die Eltern den Glauben und die moralische Gründe den Kindern überweisen und erklären, damit ihre Kinder umso leben können. Mittel (die katholische Schule, die Katechese, die Verbindungsmittel) und Methoden (das Wort, das sprechende Beispiel) sind dagegen greifbare Hilfe, die der Erziehung dienen. Es ist auch wichtig, dass Dank der passenden Stellung der Eltern, nicht nur ihre Kinder sondern auch die Eltern an der Lehraufgabe der Kirche teilnehmen.plAttribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Polandhttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/pl/Kodeks Prawa Kanonicznegoprawo kanoniczneobowiązki rodzicielskierodzicielstwoobowiązkiKościółwychowaniewychowanie religijnekatechizacjakatechetykakatechezanauczanieewangelizacjapotomstwosobórsobór watykański IIJan Paweł IIKarol Wojtyłapapieżekapłaniduchowieństwokodeksycanon lawparenthooddutiesparental dutiesChurchupbringingreligious upbringingcatechesisteachingevangelizationoffspringcouncilSecond Vatican CouncilVatican IIJohn Paul IIpopesclergypriesthoodcodicesPosoborowe nauczanie Magisterium Kościoła dotyczące obowiązków i praw rodziców w zakresie nauczycielskiego zadania KościołaDer Unterricht des Magisteriums der Kirche nach dem vatikanischen zweiten Konzil betreffs die Pflichte und die Rechte der Eltern im Bereich der Lehraufgabe der KircheArticle