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Pozycja Natura ludzka i problem przestępczościHarasimiak, Grzegorz (Wydział Teologiczny Uniwersytetu Szczecińskiego, 2004)Pozycja Od represji do opieki i wychowaniaHarasimiak, Grzegorz (Szczecińskie Wydawnictwo Archidiecezjalne „Ottonianum", 1994)Im langen Bildungsprozeß von Vorgehensweisen, wie man mit gesellschaftlich unangepassten Kindern umgehen solle, sind auf europäischem Boden drei Problemgruppen zu beobachten: Prinzipien und Kriterien der Verantwortung und Verwendungsmöglichkeit der von Recht vorgesehen Mittel; der gesetzliche Charakter anwendbaren Mittel und drittens - die sich mit Minderjährigen beschäftigtenden Verfahren. Im ganzen Verfahern beobachtet man auch einige Etappen: 1. Familienreaktionen; 2. Verglichen mit den Strafen für Erwachsene sind Strafen für Minderjährige „leichter”; 3. die ersten Verantwortungskriterien; 4. die positive Einstellung gegenüber Minderjähriger; 5. Unterscheidung zwischen Institution und Verfahren für Erwachsene und Minderjährige; 6. Gesetzesbildung für Minderjährige.Pozycja Problematyka biopsychicznych determinantów zachowań przestępczychHarasimiak, Grzegorz (Arcybiskupie Wyższe Seminarium Duchowne w Szczecinie, 2003)Die Deutung der Ursachen von Straftaten als Ganzheit veschiedener Elemente ist eine schon seit Mittelalter gekannte Konzeption. Die Erweiterung des Wissens über den Menschen, Entwicklung der Wissenschaft sowie der empirischen Entwicklungen gab den Anlass zur Formulierung neuer Theorien auch in diesem Bereich. Seit Jahren werden zwei Sphären von Elementen genannt, die Einfluss auf menschliches Benehmen ausüben: biologisch - psychologische und soziologische. In dem folgenden Artikel versuche ich die Hauptrichtungen von den Forschungen zu skizzieren. Auf grund dessen kann man eine These stellen, dass eine bestimmte psychophysische Konstruktion noch keine Determination zu pathologischen Benehmensweisen bedeutet. Das führt zur Festigung der anthropologischen Betrachtung des Menschen als eines Wesens, das den allgemeinen und unveränderlichen Gesetzen unterliegt. Das menschliche Wesen ist in der Lage den genannten Gesetzen gerecht zu werden, weil es in seiner Natur von dem Schöpfer mit Freiem Willen, Bewusstsein und Empfindung des Gutes und Böses beschenkt wurde.Pozycja Rodzinne uwarunkowania zachowań patologicznych dzieci i młodzieżyHarasimiak, Grzegorz (Arcybiskupie Wyższe Seminarium Duchowne w Szczecinie, 2003)Die Familie wird als die wichtigste Institution in der Vorsorge und Bekämpfung von pathologischem Benehmen der Kindern und Jugendlichen gesehen. In ihr kreuzen sich zwei Sphären, die Schlüsselbedeutung bei der Formung von Persönlichkeit haben. Das Einzelwesen bekommt auf dem dem Weg der Weitergabe vom Leben seine biopsychologische Struktur, die potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten bestimmt. In der Familie wird es auch seit Anfangs des Lebens erzogen. In dem Artikel werde ich eine Synthese der Meinungen zum Thema der Bestimmung vom pathologischen Benehmen junger Menschen durchführen. Gleichzeitig versuche ich bedeutende Fragenkomplexe und Mechanismen darzustellen, deren Ursachen in der Familie liegen. Durch sie kann man leicht konkret feststellen, warum gerade diese Institution von großer Bedeutung bei der Formgestaltung des Menschen ist. Mein Artikel soll auch die in ihr vorkommenden Erscheinungen aufweisen, die zu der Enstehung und dann der Entwicklung von pathologischen Benehmensweisen bei Kindern und Jugendlichen führen können.Pozycja System represji karnych w latach 1945-1956 wobec duchowieństwa Kościoła katolickiego w Polsce - zbiorowego kustosza tradycji i tożsamości narodowejHarasimiak, Grzegorz (Wydział Teologiczny Uniwersytetu Szczecińskiego, 2008)Because of the role and importance of the Catholic Church in Polish history, clergy may be treated as a kind of custodian of collective tradition and national identity. Immediately after the Second World War radically changed the approach to the Catholic Church. Speeches against clergy was not accidental. Binding of a communist state ideology, stood in open conflict with religion and faith. Therefore in the years 1945-1956, a system that destroyed the basic to the enemy, the Catholic Church and its represetatives - the clergy. Criminal law in this case played a major hives. By taking this problem in this article I try to reflect its wider context. It addresses the assumptions and methods in their recruitment of a key force in the field of regulation and interpretation of the law.Pozycja Uwagi o etycznych i moralnych podstawach nauki o przestępstwie w polskim prawie karnymHarasimiak, Grzegorz (Arcybiskupie Wyższe Seminarium Duchowne w Szczecinie, 2002)Der Problematik des Zusammenhangs zwischen Sittlichkeit und Ethik wurde schon seit Jahrhunderten große Aufmerksamkeit von den Wissenschaftlern gewidmet, die verschiedene Wissensgebiete repräsentieren. Im folgenden Artikel nehme ich dieses Thema in Bezug auf ein abgesonderetes Teil des Strafrechts - nähmlich Verbrechenwissenschaft auf. Jedes Vebrechen muss als „Angriff“ auf konkreten Wert betrachtet werden. Deshalb auch führe ich diese Analyse durch, indem ich mich auf die Gegenstände: Angriff und Schutz berufe. In der Analyse beschpreche ich alle Bestandteile, die den Begriff Vebrechen bilden. Gleichfalls versuche ich das Wesen, den Charakter dieser Bestandteile und Bereich des Zusammhangs, der zwischen deren und der Ethik und Sittlichkeit besteht aufzuweisen. Es werden auch Subjekte genannt, die auf dieser Basis in abstracto und in concreto was Verbrechen ist bestimmen. Anhand dessen weise ich darauf hin, dass die angenommenen ethischen und moralen Grundlagen zugrunde vieler Sachverhalte liegen. Sie bediengen die Tatsache, die einzelne Taten als verboten ansieht, üben Einfluss auf die Gestalt von der auf dieser Basis berührenden Rechtsgrundsätze, ihrer Interpretation sowie die Beurteilung des konkreten Falles aus. Sie bediengen auch gegebene juristische Konstruktionen (z.B. die Schuldfrage). Schließlich bringe ich die Tatasache ins Vordergrund, dass man sich in gezeigten Gebieten oft auf gleiche Kriterien bei der Beurteilung des einzelnes Falles beruft. Es ist also nicht von geringer Bedeutung über welche anthropologische, onthologische Betrachtweise und Werthierarchie der Subjekt verfügt, der was Verbrechen ist bestimmt und unter diesem Gesichtspunkt das konkrete Verhalten des Menschen beurteilt.