Polonia Sacra, 2002, R. 6 (24), Nr 10 (54)
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Przeglądaj Polonia Sacra, 2002, R. 6 (24), Nr 10 (54) wg Temat "Apostolic Constitutions"
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Pozycja Asystencja przy zawieraniu małżeństwa w parafii wojskowej (garnizonowej) według konstytucji apostolskiej Spirituali militium curaeDudziak, Jan (Wydawnictwo Naukowe Papieskiej Akademii Teologicznej w Krakowie, 2002)Der Verfasser stellt im Artikel die Frage vor, ob die Delegation und Subdelegation zur Eheassistenz vom Militärordinarius sowie vom Militärpfarrer im Lichte des Codex Iuris Canonici zusammen mit den Verordnungen der Apostolischen Konstitution Spirituali Militum Curae vom Jahre 1986 gegeben werden dürfen. Vor allem wurde vom Verfasser die Amtsnatur des Militärordinarius und des Militärpfarrers genau beschrieben. Dann hat er die Möglichkeit der Delegation und der Subdelegation überlegt. Das Problem steht doch darin, daß die kirchliche Gewalt des Militärordinarius und des Militärpfarrers im kanonischen Sinn von der Natur Personalgewalt nicht aber Ortsgewalt ist Nach der sorgfältigen Analyse hat jedoch der Verfasser festgestellt daß der Militärordinarius wie auch der Militärpfarrer jene Delegation und Subdelegation weitergeben dürfen. Obwohl ihre kirchliche Gewalt im kanonischen Sinn personal ist, doch die päpstliche Konstitution Spirituali Militum Curae vom Jahre 1986 ihnen beiden diese Personalgewalt gründlich spezifisiert hatte. Sie machte es in diesem nämlich Sinn, daß jene Personalgewalt des Militärordinarius und des Militärpfrarrers mit der Ortsgewalt des Diözesanbischofs und mit der Ortsgewalt des Ortspfarrers gemeinsam, das heißt „kumulativ” ist („potestas cumulativa”). Deswegen hat die kirchliche Gewalt des Militärordinarius und des Militärpfarrers ein wahrhaftes Verhältnis und eine tiefe Analogie. Mit der teritorialen Gewalt des Ortsordinarius und des Ortspfarrers. Deshalb werden diese Delegation und Subdelegation vom Kanon 1111 § 1 des Kirchenrechtskodex nicht als ungültig verdammt.