Wybrane zagadnienia kolegializmu we współczesnym wykładzie apologetycznym

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Data

1976

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Wydawca

Częstochowskie Wydawnictwo Archidiecezjalne "Regina Poloniae"

Abstrakt

Im Aufgreifen verschiedener Fragen der Kollegialität berücksichtigte der Verfasser hauptsächlich die strittigen Fragen und dies sowohl in der katholischen Ekklesiologie als auch im ökumenischen Dialog mit den getrennten Brüdern. Das will natürlich nicht bedeuten, dass er alle Fragen dieser Art vollständig darstellt. Bei den besprochenen trachtet er - wenigstens in Umrissen - ihre katholische Auffassung zu zeigen. Der Artikel beginnt mit der Analyse der Aussagen des Vaticanum I und II zum Thema der neutestamentlichen Lehre von den Aposteln und ihren religiös-autoritativen Vorreehten. Ein katholischer Vortrag, der in dieser Hinsicht exegetische Ergebnisse der biblischen Theologie aufnimmt, kann nicht umhin, die Lehre des Magisteriums der Kirche zu berücksichtigen. Dann wurden aus der reichen Problematik der Kollegialität besprochen: die terminologischen Aspekte, die während der Konzilsdebatte lebhaft erörtert und in der „Nota explicativa praevia” Nr 1 naher bestimmt worden sind; das Prinzip der kollegialen Nachfolge, besonders die Frage, warum die Konstitution „Lumen gentium” in der Bezeichnung der Struktur des Gremiums der „Zwölf” von Petrus und den „tibrigen” (ceteri) Aposteln spricht und nicht von den „anderen” (alii) und warum es die Beziehung zwischen dem Apostelgremium urid dem nachfolgenden Episkopat mittels des Termins „in ähnlicher Weise” (pari ratione) und nicht „in derselben Weise” (eadem ratione) ausdrückt; die Frage des Trägers der höchsten Gewalt, wobei der Verfasser feststellt, dass die Theorie Karl Rahners von der Existenz nur eines kollegialen Trägers der höchsten heiligen Gewalt zwar angenommen werden könnte, doch nur mit der grundsätzlichen Prazisierung, dass der Bischof Roms, wenn er persönlich im Namen des Bischofskollegiums handelt; es nur auf Grund der unmittelbar von Christus erhaltenen Befugnisse tun kann, daher nicht vermöge einer Erlaubnis der Bischöfe. Im letzten Teil seiner Erwägungen behandelt der Verfasser naher die Verflechtungen der Lehre von der Kollegialität mit dem ökumenischen Dialog. Eine grundsfitzliche Schwierigkeit bildet ftir die Orthodoxen - bei Beibehalten ihrer Sonderheiten - die Annahme des „Jurisdiktionsprimates” des hl. Petrus und seiner Nachfolger, der römischen Bischöfe, im Sinne des Vaticanum I, obwohl der Bereich und die Art der Wirkung des Primats Gegenstand einer gegenseitigen Diskussion sein könnten. Den Protestanten gegentiber muss der Beweis in Anlehnung an das Neue Testament erbracht werden, dass die Hierarchie ihre Herkunft dem Willen Christi verdankt. Das wesentliche Problem der inneren Struktur der Hierarchie tritt hier auf den zweiten Plan zurück. In der Schlussfolgerung bemerkt der Verfasser, dass die kollegiale Struktur der Kirche eine geoffenbarte Wirklichkeit ist und deshalb eine einwandfreie und volie Bezeichnung der Kollegialität nur auf der Basis des Glaubens erfolgen kann. Ein apologetischer Vortrag darüber darf bei seiner ganzen rationalen Einstellung nicht übersechen, dass hier eine Gottesgabe erwägt wird, angesichts deren man nicht bedingungslos frei ist.

Opis

Słowa kluczowe

kolegializm, apologetyka, eklezjologia, sobór, sobór watykański II, sobór watykański I, ekumenizm, Kościół, dokumenty Kościoła, konstytucje dogmatyczne, Lumen Gentium, papieże, kapłani, duchowieństwo, kapłaństwo, sakramenty, apostołowie, Biblia, Pismo Święte, reformacja, historia, katolicyzm, protestantyzm, apologetics, ecclesiology, council, Second Vatican Council, First Vatican Council, Vatican II, Vatican I, ecumenism, Church, konstytucja, constitution, popes, clergy, priesthood, sacraments, apostles, Bible, Reformation, history, Catholicism, Protestantism

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Częstochowskie Studia Teologiczne, 1976, T. 4, s. 25-41.

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